Im Rahmen des Reallabors der Energiewende TransUrban.NRW fand eine intensive Diskussion über geeignete Kennwerte (KPI = Key Performance Indicators) und Benchmarks für die Bewertung von nachhaltigen und klimaschonenden Wärme- und Kälteversorgungs-Systemen statt. Dabei wurden die CO2-Emissionen und der Primärenergiefaktor (PEF) als zwei sowohl für den Klimaschutz als auch die im Rahmen der Nachweiserbringung im Rahmen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) sowie Bauanträgen herausragende Indikatoren identifiziert.
Es zeigte sich, dass die bisher bestehenden Berechnungsmethoden zu Ergebnissen führen, die einer Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes entgegenstehen. Deswegen wurden in einem projektinternen Workshop die Hemmnisse in der bestehenden Regulatorik herausgearbeitet und in einem Positionspapier die zur Erreichung der Klimaschutzziele erforderlichen Anpassungen auf gesetzlicher und untergesetzlicher Ebene benannt.
Die wichtigsten Forderungen aus dem Positionspapier:
- PEF und CO2-Faktor für den jeweils aktuellen Strommix sind anzupassen, vor allem für wärmepumpenbasierte Systeme: Als Grundlage für die Berechnung der CO2-Emissionen sollten immer die aktuellen CO2-Emissionswerte des Strommix Deutschlands herangezogen werden, welche jährlich vom Umweltbundesamt oder dem BAFA bekanntgegeben werden (für 2020: 382 g CO2/kWh). Zudem sollte der PEF für Strom/Wärmepumpensysteme reduziert werden und einer regelmäßigen Kontrolle gemäß der Entwicklung des Anteils der erneuerbaren Energien im deutschen Stromsektor unterzogen werden.
- Gutschrift für lokal erzeugten PV-Strom, äquivalent zur Stromerzeugung aus KWK: Bei der Einspeisung von Strom aus PV-Anlagen in das öffentliche Netz muss eine Stromgutschrift mitberücksichtigt werden, sodass die Stromeinspeisung aus PV nicht gegenüber der Stromeinspeisung aus KWK bei der PEF- und CO2-Berechnung benachteiligt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die PV-Anlage ein zentraler Bestandteil des Energieversorgungssystems ist und die Wärme- und Kältebereitstellung mit strombasierten Erzeugern vorgenommen wird. Die Werte für die Gutschriften sollten dabei den Werten für den Bezug entsprechen – sowohl bei KWK als auch bei PV-Anlagen.
- Zertifizierung von Wärme und Kälte aus einem Netz: Systeme, welche sowohl Wärme als auch Kälte aus einem Netz bereitstellen, sollten bei der Bewertung beide Nutzenergien berücksichtigen und dementsprechend mit einem gekoppelten Primärenergie-/CO2-Faktor bewertet werden.
- KWK-Anlagen in der Berechnung: Zur Unterstützung klimafreundlicher Lösungen sollte analog zur Festlegung eines Mindestwertes für den PEF von 0,3 durch die letzte Gesetzesnovelle des GEG (§ 22 GEG Abs. 3) auch ein Mindest-CO2-Faktor eingeführt werden, da die bisher auch mit fossilen Versorgungen zertifizierbaren CO2-Emissionen von 0 g/kWh nur rechnerisch erreicht werden können und zu einem falschen Signal im Markt führen.