Während der Planung, Genehmigung und Umsetzung der Quartiersversorgungen für „TransUrban.NRW“ zeigt sich, dass das Ziel einer integrierten Quartiersversorgung mit Wärme, Kälte und Strom innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens noch nicht praxisgerecht erreicht werden kann. Das liegt insbesondere daran, dass eine integrierte Einbindung des Stromsektors für die umfassende Sektorenkopplung zwischen Stromnetz, Mobilität und Wärme- bzw. Kältebereitstellung aktuell nicht projektgerecht möglich ist.
Das EU-Recht bietet mit den sogenannten „energy communities“ (lokalen Energiegemeinschaften) eine Grundlage, um bei der überfälligen Umsetzung in deutsches Recht sämtliche Energieströme in einem Quartier ganzheitlich und im Sinne der deutschen Klimaschutzziele zu regulieren. Dabei muss die Umsetzung in deutsches Recht sich von folgenden Zielen leiten lassen:
- Energie muss bezahlbar bleiben
- Energie muss CO2-frei werden
- Akzeptanz durch eine breitere Teilhabe der Bevölkerung
- Dezentralität entlastet die Stromnetze und vermeidet hohe Kosten für den Netzausbau
- Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss schnell, umfänglich und dezentral erfolgen